Zweiter Offener Brief an die Landesregierung in NRW

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Die Widersprüche rund um das Thema Öffentliche Bekenntnisschulen werden durch unseren Briefverkehr mit dem Schulministerium nicht weniger. Im Gegenteil, mit jedem Antwortschreiben aus dem Schulministerium wächst unser Unverständnis über die geltenden Regelungen und über die mangelnde Bereitschaft der Politik, sich mit den Problemen auseinanderzusetzen: Die verantwortlichen Politiker/innen beziehen nicht Stellung. Alle Schreiben wurden bislang ausschließlich von Referenten auf der Arbeitsebene der Verwaltung beantwortet – die uns auf die „staatskirchenrechtliche Ausgangslage“ hinweisen, wonach die Exekutive keinen Spielraum habe. Wir glauben nach wie vor, dass die Schulministerin als Teilnehmerin der Gespräche über den Schulfrieden in NRW eine geeignete Ansprechpartnerin ist.

Dennoch sind die Antworten interessant: Tatsächlich tun sich zahlreiche Widersprüche auf, die darauf hindeuten, dass die gesetzliche Regelung alles andere als eindeutig ist, und dass die Verwaltung effektiv durch Erlasse und Verordnungen Recht setzt – was ihr nicht zusteht.

In unserem 2. offenen Brief fordern wir die Landesregierung daher erneut auf, dafür zu sorgen, dass alle Kinder bei der Aufnahme an öffentlichen Grundschulen gleich behandelt werden. Wir argumentieren, dass die frühere konfessionelle Homogenität an den meisten Schulen nicht mehr gegeben ist und damit auch die Voraussetzung für eine Sonderbehandlung entfallen ist. Entsprechend fordern wir, dass die Umwandlung von Schulen erleichtert wird, um den Grundschuleltern eine reale Chance zu geben, die Schulart ihrer Kinder zu bestimmen.

Zweiter Offener Brief an die Landesregierung vom 30.6.2011


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